Die
Kanzlei Petersen Dressler Rühl mit dem Sitz am Marktplatz in Lüneburg zählt heute zu den größten und erfolgreichsten Kanzleien der Region.
Die Kanzlei wurde 1914 durch Dr. Wilhelm Baustaedt
gegründet. Er führte sie in den
Jahren bis zum Zweiten Weltkrieg aufgrund seiner juristischen Qualifikation und seines
unermüdlichen Einsatzes für seine Mandanten in die Spitzengruppe Lüneburger Kanzleien.
Für den weiteren kontinuierlichen Aufbau der Kanzlei in der Nachkriegszeit, den Dr. Baustaedt bis zu seinem Tode 1961 noch begleiten konnte, zeichnen die nach und nach in die Kanzlei eingetretenen Sozien verantwortlich. Unter ihnen
sind Karl-Heinz Petersen
und Dr. Rainer Dressler hervorzuheben,
die wir noch heute im Kanzleinamen führen. Herr Rechtsanwalt und
Notar a. D. Karl-Heinz Petersen war, nachdem er 1954 in die Sozietät eingetreten war, seit 1961 für mehr als 30 Jahre
Senior-Partner. Rechtsanwalt und Notar a. D. Dr. Rainer Dressler nahm
1971 seine Tätigkeit in der Praxis auf. Er hat sich als Autor
zahlreicher Veröffentlichungen über Themen des Erbrechts, des
Erbschaftssteuerrechts, des Handelsrechts und des Höferechts in der
rechtswissenschaftlichen Literatur bundesweit einen Namen gemacht und
wurde in der sogenannten "Focus-Liste" als Spezialist des Erbrechts geführt. Beiden ehemaligen
Kollegen und Ihren Sozien gelang es, den Ruf der Kanzlei - gestützt
auf Integrität, fachliche Qualifikation und Erfahrung - nachhaltig
auszubauen.
Die Erfahrungen, auf denen seit nunmehr fast 90 Jahren die jeweils nachfolgende
Anwaltsgeneration aufbauen konnte, erklären natürlich nur zu einem Teil den heutigen Erfolg der Praxis. Hauptgründe dürften Qualität der von uns in der Gegenwart erbrachten
Dienstleistungen und die daraus resultierende Zufriedenheit unserer Mandanten sein.
Die Grundlage dafür bilden zunächst die von
sämtlichen Rechtsanwälten mit überdurchschnittlichem Erfolg abgeschlossenen juristischen
Prädikatsexamen.
Um einen hohen Beratungsstandard zu erreichen und anbieten zu können, muss eine
Anwaltssozietät kompetente Ansprechpartner zu allen wichtigen Rechtsgebieten in ihren Reihen haben. Die Zeit, in der ein einzelner Anwalt in der Lage war, jedes Mandat sachgerecht zu betreuen, ist angesichts des Umfangs und der Komplexität unseres modernen
Rechtswesens vorbei. Man mag es bedauern oder nicht, wir haben diesen Anforderungen Rechnung getragen. Jeder der
fünf Anwälte in unserer Sozietät verfügt über besondere Kenntnisse und Fähigkeiten in den von ihm schwerpunktmäßig betreuten
Rechtsgebieten. Darüber hinaus verfügen fast
alle
Rechtsanwälte der Sozietät über mindestens einen Fachanwaltstitel.
Im Gegensatz zu selbst ernannten Spezialisten oder selbst bezeichneten
Tätigkeits- und Interessensschwerpunkte handelt es sich bei dem Titel
eines Fachanwaltes nicht um eine reine Selbsteinschätzung, sondern
für den Erwerb dieses Titels sind besondere praktische und theoretische
Kenntnisse in dem entsprechnenden Fachgebiet erforderlich, die durch
Klausuren überprüft werden. Zusätzlich muss jeder Fachanwalt
mindestens einmal im Jahr an einer Fortbildungsveranstaltung in seinem
Rechtsgebiet teilnehmen. Eine exzellent
ausgestattete Bibliothek, ergänzt durch die Möglichkeit des elektronischen Zugriffs auf
externe Datenbanken, sowie nicht zuletzt die regelmäßige Teilnahme an
Fortbildungsveranstaltungen gewährleisten, dass jeder von uns anwaltliche Beratung und Vertretung auf dem neuesten Stand anbieten kann.
Das Selbstverständnis der heutigen Mitglieder unserer Sozietät, welches wir - ungeachtet unserer individuellen Verschiedenheiten - gemeinsam nach innen und außen vertreten, lässt sich wie folgt zusammenfassen:
- Wir beraten und vertreten unsere Mandanten individuell, d. h. bezogen auf ihr
konkretes Problem, gleichzeitig aber auch umfassend, also mit dem Ziel einer fundierten und dauerhaften Lösung des gesamten Problemkreises.
- Unser Ziel ist es, eine angemessene Lösung der anstehenden Probleme möglichst schon vor Eintritt in eine streitige oder gar prozessuale Auseinandersetzung zu finden. Lässt sich eine derartige Auseinandersetzung nicht vermeiden, werden die Interessen der Mandanten mit allem gebotenen Nachdruck verfolgt.
- Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit stehen in jedem Fall die bei uns rat- und
rechtssuchenden Menschen, denen wir als juristischer Dienstleister unsere fachkundige Hilfe anbieten.
Zu unseren Mandanten gehören eine Vielzahl von
Privatpersonen, Versicherungsunternehmen,
zahlreiche, vor allem
mittelständische Betriebe und Unternehmen aus den verschiedensten Geschäftsbereichen, sowie
Gemeinden und sonstige öffentlich-rechtliche
Körperschaften. Manchen unserer
gewerblichen Mandanten ersetzen wir eine eigene Rechtsabteilung. Da die meisten Rechtsprobleme - für Unternehmen wie für Privatpersonen gleichermaßen - solche aus allen Bereichen des Zivilrechts sind, liegt hier das Hauptgewicht unserer Tätigkeit. In anderen Rechtsgebieten, etwa im Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Verwaltungsrecht oder allgemeinen Strafrecht finden Sie bei uns ebenfalls einen kompetenten Ansprechpartner.
Unsere Korrespondenzsprachen sind Deutsch und
Englisch.
Sollten Sie anwaltliche Hilfe benötigen und noch nicht zum Kreis unserer Mandanten gehören, würden wir uns freuen, Sie zukünftig als Mandanten
in unserer Kanzlei betreuen zu dürfen.
Informieren Sie sich auf den folgenden Seiten über
die Rechtsanwälte, Arbeitsweise und
Schwerpunkte der Kanzlei.
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